Frankfurt am Main/Peking. Religionsunterricht gibt es an Chinas Schulen nicht. Weder bieten staatliche Schulen derartigen Unterricht an, noch duldet die Kommunistische Partei Chinas, dass irgendeine Religionsgemeinschaft selbst Schulen für Kinder betreibt. Lediglich die fünf offiziell anerkannten Glaubensgemeinschaften – Buddhismus, Taoismus, protestantisches und katholisches Christentum und Islam – dürfen theologische Institute für Studenten oberhalb des Schulalters unterhalten. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wird deren Zahl und Effektivität allerdings durch eine Vielzahl bürokratischer und finanzieller Hürden stark eingeschränkt, und der Staat schreibt selbst diesen Instituten „patriotische Erziehung“ als Teil des Lehrplans vor.
Zwar lässt das chinesische Gesetz durchaus zu, dass Minderjährige Religionsunterricht erhalten. Wie bei so vielen Dingen in der Volksrepublik China sieht die Praxis allerdings völlig anders aus. Insbesondere der romtreue Teil der katholischen Kirche in China sowie die zahlreichen nicht registrierten protestantischen Hauskirchen hätten nach Angaben der IGFM keinerlei Möglichkeit, formellen Religionsunterricht für ihre Kinder abzuhalten. An den Universitäten der Volksrepublik ist sogar jegliche religiöse Betätigung streng verboten, auch für ausländische Studierende.
Religion ist in China strengen Gesetzen unterworfen; Religionsgemeinschaften müssen sich bei den Behörden registrieren und haben strenge Auflagen zu erfüllen. Die buddhistische Meditationsschule Falun Gong ist sogar vollständig verboten und wird von der Regierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt.
Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, kritisiert die Einschränkungen durch die Führung in Peking scharf. „Die Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts auf freie Ausübung der Religion, ist ein fundamentales Grundrecht aller Menschen; gleiches gilt für das Recht auf Bildung“, so Lessenthin. Mit ihrer Gesetzgebung gegen religiösen Unterricht verletze die Kommunistische Partei Chinas gleich beide Grundrechte. „Die Regierung verhindert religiöse Erziehung und versucht gleichzeitig, die nächste Generation von Chinesen mit ihrer eigenen Ideologie zu indoktrinieren. Beides fügt sich nahtlos ein in einen langen Katalog schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die ihren Ursprung in Peking bei der Regierung der Volksrepublik China haben“, fasst Lessenthin zusammen.
Mit dem Hegemoniestreben Japans , das zunehmend zur Bedrohung für China wurde, kam es 1936 erneut zum Bündnis zwischen Kuomintang und KPCh. Der Chinesisch-Japanische Krieg – der 1937 den Beginn des Zweiten Weltkrieges in Asien markierte und bis 1945 dauerte – führte zum gemeinsamen Kampf beider Parteien während des Zweiten Weltkrieges auf dem asiatischen Festland gegen die japanische Armee . Derweil die Kräfte der Kuomintang während des Krieges gegen Japan großenteils aufgerieben wurden, sparte die KPCh ihre Waffen und die Moral für die spätere Revolution. Auch im Laufe des Krieges strebte die KPCh auf Rache für den Langen Marsch und eroberte ab 1941 so im Rücken des eigenes Volkes erheblich an Einflussgebiet zurück. Die KPCh hatte für diese Logik auch den entsprechenden Ausgangspunkt, das Gebiet in das sie seit 1927, dem Bürgerkrieg zurückgedrängt wurden, waren die Berge Südchinas, das für den japanischen Gegner im gesamten Kriegsverlauf nicht erreichbar war. Offiziell brach das Bündnis erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges auseinander, was jedoch falsch ist, und darauf zurückzuführen ist, dass es der KP lieb war zu verheimlichen, welches Lager die Hauptlast am Krieg hatte, und welche Rolle die KP-Krieger in dem von Ihnen besetzten Hinterland hatten.