Frankfurt am Main. Ankündigungen sind noch keine Taten. Daher rät die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zu äußerster Zurückhaltung, dem Versprechen des türkischen Präsidenten Erdogan Glauben zu schenken, dass die Türkei Enteignungen von christlichen Gemeinden und von Christen rückgängig machen oder die Betroffenen gerecht entschädigen wird. Die IGFM ist vielmehr der Meinung, dass er mit dieser Ankündigung die Enteigneten zum Warten und Stillhalten verpflichtet hat:
Nach den jährlichen Verurteilungen durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof habe es der türkischen Regierung seit Jahren frei gestanden, Enteignungen rückgängig zu machen, aber stattdessen seien die früheren Besitzer mit minderwertigem Boden für teure Stadtgrundstücke abgespeist oder vertröstet worden. Jahrhunderte im Besitz christlicher Klöster (Tur Abdin) befindlicher Grund und Boden sei ausgerechnet in diesem Jahr – nach aktueller Gesetzeslage – weggenommen worden.
„Wer oder was soll Erdogan hindern, so fortzufahren? Seit einigen Jahren gebe es nur die Ankündigung für die Wiedereröffnung des Priesterseminars auf der Prinzeninsel Chalki vor Istanbul. Passiert sei aber nichts und daher Skepsis angebracht, wenn Erdogan Erklärungen abgebe, die sich für das christliche Abendland verlockend anhören“, meint Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM. >>>Weitere Informationen