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Weltweiter Gebetstag für verfolgte Christen

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VS-Villingen, 08.11.2020 Heute, am Gebetstag für die verfolgten Christen, sind wir verbunden mit unseren Schwestern und Brüdern auf der ganzen Welt.

Im Fokus steht diesmal neben Algerien besonders Pakistan. Dazu eine Kurzeinführung zur Situation der dortigen Christen:

Pakistan ist eine islamische Republik mit strengen Blasphemie-Gesetzen; oft genügt ein Gerücht, dass ein Christ gegen Mohammed gelästert habe, um Lynchmorde oder Brandschatzungen auszulösen.

Zwei hochrangige Politiker, die sich nach dem Todesurteil für Asia Bibi für die Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes eingesetzt hatten, wurden ermordet. Rechtsanwälte, die die Angeklagten verteidigen und Richter, die Freisprüche fällen, riskieren ihr Leben. Im Laufe des Jahres 2019 wurden in Pakistan 9 Rechtsanwälte ermordet.

Entführungen und Vergewaltigungen von minderjährigen christlichen oder auch hinduistischen Frauen sind an der Tagesordnung. Sie werden zwangsverheiratet und zwangsweise zum Islam konvertiert.

Aktuell gibt es wieder ein Todesurteil wegen Blasphemie gegen den 37-jährigen Familienvater Asif Pervaiz. Die Einzelheiten des Falles sind im Flyer „Religionsfreiheit im Fokus – November 2020“ enthalten. Dieser enthält auch einen Muster-Appellbrief an den pakistanischen Staatspräsidenten: >>> RiF_November_2020

Fürbitten

Wenn ein Glied am Leib Christi leidet, leiden alle anderen mit. Der HERR erwartet von uns, dass wir einander beistehen: Er sagt: Was ihr den Geringsten meiner Brüder getan habt, habt ihr mir getan.

  • Wir beten zu unserem himmlischen Vater für unsere weltweit bedrängten Schwestern und Brüder, besonders in Pakistan und Algerien; lass sie spüren, dass sie nicht alleingelassen sind.
  • Wir beten um Schutz vor Übergriffen für Mädchen und Frauen in Pakistan und anderen Ländern, dass der Staat bei Entführungen, Zwangsheirat und Zwangskonversion zum Islam nicht mehr tatenlos zusieht.
  • Wir bitten besonders für den zum Tod verurteilten Familienvater Asif Pervaiz, dass sich vor Gericht seine Unschuld herausstellt und das Urteil aufgehoben wird.
  • Wir beten auch für die Sicherheit seines Rechtsanwalts und alle Rechtsanwälte und Richter, die ebenfalls in Lebensgefahr sind.
  • Wir beten für die Streichung der Bestimmungen gegen Blasphemie aus dem pakistanischen Gesetzbuch.
  • Wir beten für alle Verfolger, dass sie umkehren und den Weg zu Jesus Christus finden. Er allein ist der Weg, die Wahrheit und das Leben.

Gott, du Quelle des Lebens, du hörst unsere Bitten. Du bist bei uns alle Tage und in jedem Augenblick. Du schenkst uns heute Gemeinschaft mit den verfolgten Schwestern und Brüdern. Dir sei Lob und Dank, heute und alle Tage unseres Lebens. Amen

Ergänzender Link:

https://www.freude-am-glauben.net/2020/11/10/hoffnung-fuer-die-weltweite-gemeinde-christi/

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Religionsfreiheit weltweit bedroht

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Im Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit 2017, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, wird das Recht zum Glaubenswechsel als unverzichtbarer Bestandteil der Religionsfreiheit hervorgehoben. Welche Konsequenz eine Konversion oft hat, wird am Beispiel des 37jährigen Tunesiers Tarek deutlich. Er selbst sagt: „Drei Jahre habe ich im Verborgenen die Bibel gelesen und gebetet. Am christlichen Glauben ist mir die grenzenlose Nächstenliebe wichtig, die ich im Islam nicht fand. Dann erfuhr mein Vater davon und das Unglück nahm seinen Lauf. Ich wurde in der muslimischen Gemeinde beschimpft und nach Morddrohungen bin ich geflohen.“ Tarek hat in Deutschland einen Glaubenskurs belegt und sich in einer evangelischen Gemeinde taufen lassen. Eine Rückkehr nach Tunesien ist für ihn lebensgefährlich.
Warum verfolgten und bedrängten Christen helfen? Die Antwort lautet: „Ihnen schulden wir als Geschwister im Glauben unsere aktive Unterstützung. Mit ihnen sind wir durch Gottesdienst und gemeinsames Gebet verbunden.“ Beim praktischen Einsatz für Betroffene aus verschiedenen Ländern hat sich immer wieder auch die Kraft der Fürbitte gezeigt. Die Erfahrung zeigt, dass auch öffentliches Eintreten den Betroffenen helfen kann. So auch durch die Aktion „Gefangene des Monats“ der evangelischen Nachrichtenagentur idea und der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Für die monatlichen Gefangenen wird jeweils ein vorbereiteter Appellbrief bereitgestellt, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen und an die jeweilige Botschaft in Berlin zu senden ist. Die Appellbriefe stehen im Vorraum der Heilig-Kreuz-Kirche zur Verfügung und können auch unter https://www.religionsfreiheit-igfm.info heruntergeladen werden, ebenso wie auch der Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit. – Die Situation der bedrängten Christen in China kam auch beim Vortrag des Bildungswerkes Heilig Kreuz Ende November 2017 zur Sprache; besonders sind dort nicht registrierte Hauskirchen von staatlicher Pression betroffen. Viele ihrer Mitglieder fliehen vor Verhaftung und Folter – auch nach Deutschland. – Heinz Josef Ernst

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Indonesien: Religionsfreiheit nur auf dem Papier

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Mariam Ishag von Papst Franziskus empfangen

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Der Einsatz für die im Sudan zum Tode verurteilte Katholikin Mariam Ibrahim Ishag hat sich gelohnt: Die Ärztin durfte am 24.Juli zusammen mit ihrem Ehemann und den beiden Kindern nach Italien ausreisen. Der Referent für Religionsfreiheit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Walter Flick, erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: „Der Fall zeigt, dass ausdauernde internationale Appelle Erfolg haben.“ Die IGFM hatte Anfang Juli rund 1.600 Unterschriften bei der sudanesischen Botschaft in Berlin mit der Forderung übergeben, Ishag in ein Land ihrer Wahl ausreisen zu lassen. Flick erinnerte zugleich an weitere Christen, die zum Tode verurteilt wurden und nicht vergessen werden dürften. Als Beispiele nannte er Asia Bibi und das Ehepaar Shafaqat Emmanuel und Shagufta Kasuar in Pakistan. Ihnen wird vorgeworfen, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Flick verwies auf eine Aufforderung im Neuen Testament: „Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen!“ (Hebräer 13,3).

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IGFM: Shabaz Bhatti als Märtyrer anerkennen – Appell gegen Blasphemieurteile

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Frankfurt am Main. Drei Jahre nach der Ermordung des pakistanischen Ministers für Minderheiten Shabaz Bhatti soll ihn die katholische Kirche als Märtyrer anerkennen. Das sei ihm die Kirche schuldig, so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Weil er sich öffentlich für die im November 2010 wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilten Asia Bibi eingesetzt hatte, wurde er von seinem Leibwächter auf offener Straße ermordet. Gleichzeitig erinnert die IGFM an all diejenigen, die in Pakistan wegen angeblicher Blasphemie in Todeszellen auf eine Neuaufnahme ihrer Verfahren oder ihre Hinrichtung warten. Zum Tode sind sowohl Christen als auch Muslime verurteilt worden.

Shabaz Bhatti, überzeugter katholischer Christ, hatte sich öffentlich für die Revision des pakistanischen Blasphemiegesetzes eingesetzt. Zu oft wird der Vorwurf, den Koran oder den Propheten beleidigt zu haben, aus persönlicher Rache oder aus Habgier als Waffe gegen Konkurrenten und Andersgläubige eingesetzt. Für strenggläubige Muslime in Pakistan gilt bereits die Anklageerhebung wegen Blasphemie als Beweis der Schuld.

Die Christin Asia Bibi, Vorarbeiterin auf einem Landgut, war von anderen Mitarbeiterinnen aufgefordert worden, zum Islam überzutreten. Ein Disput um ein Trinkwassergefäß, das durch die Berührung durch die Christin angeblich unrein geworden sei, führte zur Anzeige wegen Blasphemie. Asia Bibi wurde im November 2010 als erste Frau zum Tode verurteilt und wartet in einem Frauengefängnis der Stadt Multan bisher vergeblich auf die Aufhebung des Urteils durch das oberste Provinzgericht in Lahore.

Auch der bereits im Juli 2002 wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilte (vermutlich geistesgestörte) Christ Anwar Kenneth, inhaftiert im Männergefängnis von Multan, wurde bisher nicht freigesprochen. Auch Muslime sind Opfer des berüchtigten Gesetzes: Am 22. Januar 2014 erging in Rawalpindi ein Todesurteil wegen Blasphemie gegen den kranken Mohammad Asghar, einem 67jährigen Rentner britischer Staatsangehörigkeit.

Anlässlich des 3. Todestages von Shabaz Bhatti am 2. März bittet die IGFM im Sinne Bhattis den Staatspräsidenten Mamnoon Hussain um umgehende Intervention gegen die bestehenden Blasphemie-Todesurteile, um den Schutz der von Extremisten bedrohten Verurteilten und den Mut zur Revision des Gesetzes.
Die IGFM wendet sich aber auch an Papst Franziskus und erinnert an die bereits im März 2012 von der pakistanischen Bischofskonferenz geforderte Anerkennung des Katholiken Shabaz Bhatti als christlichen Märtyrer der Menschenrechte, insbesondere der Religionsfreiheit. Asia Bibi, für deren Freilassung zu sterben Minister Bhatti nach eigenen Worten bereit war, hat Anfang des Jahres einen bewegenden Brief aus ihrer Todeszelle heraus an Papst Franziskus geschrieben.

Aktuell berichtet Radio Vatikan: Das Oberste Gericht in Lahore hat den Start des Prozesses verschoben, bei dem Asia Bibi gegen ihr Todesurteil in die Berufung zieht. Die Christin, eine Mutter von fünf Kindern, sitzt seit 2009 im Gefängnis, weil sie den islamischen Propheten Mohammed beleidigt haben soll. Nach Angaben von Mobeen Shahid, Dozent für Islamisches Denken an der Päpstlichen Lateranuniversität, wurde Asia Bibi in ein Gefängnis im Süden des Landes verlegt; damit sei es für ihre Familie „sehr schwer geworden, sie zu erreichen“. Die Gefangene stehe „unter enormem Stress“ und werde „von ihren Mitgefangenen bedroht“. (rv)

Anmerkung: Die Verschiebung kann wohl in Zusammenhang mit dem aktuellen Anschlag auf ein Gericht in Islamabad gesehen werden: Die Richter haben Angst. Bei dem Anschlag in Islamabad wurde ein Richter getötet, der sich durch seine Urteile bei Islamisten unbeliebt gemacht hat.

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IGFM: Mission ist unverzichtbarer Teil der Religionsfreiheit

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Frankfurt am Main. Aus Anlass des in der katholischen Weltkirche begangenen Sonntags der Weltmission stellt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fest, dass das in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 garantierte Recht von Gläubigen, den eigenen Glauben zu verbreiten, in vielen Ländern der Erde stark eingeschränkt ist. Insbesondere Länder mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit, Teile Indiens sowie verbleibende kommunistische Diktaturen seien in dieser Hinsicht Problemfälle.

In Nordkorea dürfe Religion laut Verfassung nicht die „öffentliche Sicherheit gefährden und ausländische Mächte hereinziehen“. Unkontrolliertes Christentum gelte – in Erinnerung an den Fall des Eisernen Vorhangs in Europa – als staatsgefährdend. Kenneth Bae, ein US-amerikanischer Missionar südkoreanischer Abstammung, befinde sich derzeit in nordkoreanischer Haft, und in 2010 seien drei Leiter einer aktiven christlichen Gemeinde der Stadt Kuwaldong hingerichtet worden.

In den meisten islamischen Ländern ist die Missionierung von Muslimen gesetzlich oder faktisch verboten. Im Iran gibt es Todes- und Hafturteile gegen christliche Missionare und in Algerien sowie Teilen Indiens ausdrückliche Anti-Missionsgesetze.

In Mauretanien und im Nordsudan ist per Strafrecht der „Abfall vom islamischen Glauben“ mit der Todesstrafe bedroht. In Afghanistan und Somalia riskieren ehemalige Muslime ihr Leben. Länder wie die Malediven und Saudi-Arabien verbieten die Ausübung nichtmuslimischer Religionen und die Einführung christlicher Literatur.

Die IGFM hält die unveränderte Situation der Religionsfreiheit in vielen Ländern für bedenklich. Die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sei es, auf jene Länder einzuwirken, welche die Glaubensfreiheit ihrer Bevölkerung einschränken.

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China: Recht auf Religionsunterricht stark eingeschränkt

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Frankfurt am Main/Peking. Religionsunterricht gibt es an Chinas Schulen nicht. Weder bieten staatliche Schulen derartigen Unterricht an, noch duldet die Kommunistische Partei Chinas, dass irgendeine Religionsgemeinschaft selbst Schulen für Kinder betreibt. Lediglich die fünf offiziell anerkannten Glaubensgemeinschaften – Buddhismus, Taoismus, protestantisches und katholisches Christentum und Islam – dürfen theologische Institute für Studenten oberhalb des Schulalters unterhalten. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wird deren Zahl und Effektivität allerdings durch eine Vielzahl bürokratischer und finanzieller Hürden stark eingeschränkt, und der Staat schreibt selbst diesen Instituten „patriotische Erziehung“ als Teil des Lehrplans vor.

Zwar lässt das chinesische Gesetz durchaus zu, dass Minderjährige Religionsunterricht erhalten. Wie bei so vielen Dingen in der Volksrepublik China sieht die Praxis allerdings völlig anders aus. Insbesondere der romtreue Teil der katholischen Kirche in China sowie die zahlreichen nicht registrierten protestantischen Hauskirchen hätten nach Angaben der IGFM keinerlei Möglichkeit, formellen Religionsunterricht für ihre Kinder abzuhalten. An den Universitäten der Volksrepublik ist sogar jegliche religiöse Betätigung streng verboten, auch für ausländische Studierende.

Religion ist in China strengen Gesetzen unterworfen; Religionsgemeinschaften müssen sich bei den Behörden registrieren und haben strenge Auflagen zu erfüllen. Die buddhistische Meditationsschule Falun Gong ist sogar vollständig verboten und wird von der Regierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt.

Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, kritisiert die Einschränkungen durch die Führung in Peking scharf. „Die Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts auf freie Ausübung der Religion, ist ein fundamentales Grundrecht aller Menschen; gleiches gilt für das Recht auf Bildung“, so Lessenthin. Mit ihrer Gesetzgebung gegen religiösen Unterricht verletze die Kommunistische Partei Chinas gleich beide Grundrechte. „Die Regierung verhindert religiöse Erziehung und versucht gleichzeitig, die nächste Generation von Chinesen mit ihrer eigenen Ideologie zu indoktrinieren. Beides fügt sich nahtlos ein in einen langen Katalog schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die ihren Ursprung in Peking bei der Regierung der Volksrepublik China haben“, fasst Lessenthin zusammen.

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