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IGFM: Mission ist unverzichtbarer Teil der Religionsfreiheit

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Frankfurt am Main. Aus Anlass des in der katholischen Weltkirche begangenen Sonntags der Weltmission stellt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fest, dass das in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 garantierte Recht von Gläubigen, den eigenen Glauben zu verbreiten, in vielen Ländern der Erde stark eingeschränkt ist. Insbesondere Länder mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit, Teile Indiens sowie verbleibende kommunistische Diktaturen seien in dieser Hinsicht Problemfälle.

In Nordkorea dürfe Religion laut Verfassung nicht die „öffentliche Sicherheit gefährden und ausländische Mächte hereinziehen“. Unkontrolliertes Christentum gelte – in Erinnerung an den Fall des Eisernen Vorhangs in Europa – als staatsgefährdend. Kenneth Bae, ein US-amerikanischer Missionar südkoreanischer Abstammung, befinde sich derzeit in nordkoreanischer Haft, und in 2010 seien drei Leiter einer aktiven christlichen Gemeinde der Stadt Kuwaldong hingerichtet worden.

In den meisten islamischen Ländern ist die Missionierung von Muslimen gesetzlich oder faktisch verboten. Im Iran gibt es Todes- und Hafturteile gegen christliche Missionare und in Algerien sowie Teilen Indiens ausdrückliche Anti-Missionsgesetze.

In Mauretanien und im Nordsudan ist per Strafrecht der „Abfall vom islamischen Glauben“ mit der Todesstrafe bedroht. In Afghanistan und Somalia riskieren ehemalige Muslime ihr Leben. Länder wie die Malediven und Saudi-Arabien verbieten die Ausübung nichtmuslimischer Religionen und die Einführung christlicher Literatur.

Die IGFM hält die unveränderte Situation der Religionsfreiheit in vielen Ländern für bedenklich. Die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sei es, auf jene Länder einzuwirken, welche die Glaubensfreiheit ihrer Bevölkerung einschränken.

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